Landfrauen Neuenkirchen

Tradition und Trend – bunt gemischt!



Jeder möchte gut behandelt werden

Ein Unfall oder eine größere gesundheitliche Beeinträchtigung ereilt einen Menschen meist plötzlich, ob jung oder alt. Dann kann es nötig sein, dass jemand Anderes Entscheidungen treffen muss, weil man es selbst im Moment nicht kann. Wie gut, dass es Möglichkeiten gibt, die eigenen Wünsche für solch einen Notfall schriftlich festzuhalten.

Notarin Annette Günther aus Soltau betonte auf einer Veranstaltung des LandFrauenvereins Neuenkirchen, dass jede Erwachsene solche Vorsorge treffen sollte.

Eine Patientenverfügung enthält genaue Vorgaben, wie ich als Patientin behandelt werden möchte. Frau Günther empfahl, einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Verfügung in der Nähe der Krankenkassenkarte zu platzieren.

Das Erteilen einer Generalvollmacht setzt absolutes Vertrauen voraus, weil jemand mit dieser Vollmacht für alle Lebensbereiche für mich spricht. Eine Vorsorgevollmacht gibt jemandem das Recht, wie ein Betreuer nach dem Betreuungsgesetz zu handeln. Der oder die Bevollmächtigte sollte bereit sein, sich zu kümmern. Er oder sie sollte solange nur eine Kopie der jeweiligen Vollmacht erhalten, bis der Notfall eintritt. Empfehlenswert ist die Wahl von Personen aus der nächsten Generation.

Zum Schluss erklärte Frau Günther zum Erbrecht u. a. die gesetzliche Erbfolge, den Pflichtteil und die Arten, ein Testament zu verfassen. Sie machte deutlich, dass ein Ehegatte nicht Alleinerbe ist. Um einen Pflichtteil einzufordern oder ein Erbe auszuschlagen, müssen Fristen eingehalten werden.

Die aufgezählten Vollmachten, Verfügungen und das Testament können jederzeit geändert oder widerrufen werden. Gültig ist nur die letzte Ausfertigung.

Jede Teilnehmerin konnte Formulierungshilfen für eine Patientenverfügung, General- und Vorsorgevollmacht, sowie eine Übersicht über die gesetzliche Erbfolge mitnehmen.


Geschrieben von Ursula Renken am 23. April, 2024 - (Permalink)